Thanks to Trump, Macron and May…

Hätte nicht geglaubt, dass ich das mal schreiben, aber einen großen Dank Trump(!!), May(!) und Macron an den (hoffentlich) wohl-gezielten Angriff gegen die syrische Regierung, die die russisch-syrische Fähigkeit zum Einsatz von Chemiewaffen zumindest kurzfristig reduzieren solle.

Natürlich ist ein einmaliger Angriff keine Strategie zur Wiederherstellung der Menschlichkeit in Syrien, aber eine direkte Antwort auf diesen und viele weitere skrupellose Chemiewaffeneinsatz ist längst überfällig. Ich möchte nicht, dass ich und meine Kinder in einer Welt leben in der Chemiewaffen nichts mehr Besonderes sind. Wir haben in diesem Jahr viele Einsätze in Asien und sogar einen in Europa gehabt.

Warum ich eher an die Meinung glaube, die Syrien und damit indirekt Russland als Nation sehe, die die Chemiewaffen eingesetzt habe? Russland hat in meinen Augen seit der Krimannektierung jegliche Glaubwürdigkeit verloren. Auf Aktionen von Russland in der Krim, in der Ukraine, dem Abschuss des Passagierflugzeugs MAH-17 und in Syrien reagiert Russland immer mit dem gleichen Schema:

Die Ursache wird geleugnet, es wird ein Riesen Scheißhaufen an widersprüchlichen, alternativen Sichtweisen gelegt, dessen Einzel-Widerlegung umfangreich und zum Teil an den Nachweis der Nicht-Existenz des unsichtbaren, aber goldenen Einhorns erinnern… Wie auch beim Chemiewaffeneinsatz in Duma.

Zwei Beispiele aus Duma:

Fingierter Einsatz der Briten

„Es gab keinen Giftgasangriff“ – Russische Armee stellt Beweise vor:Gar kein Giftwaffeneinsatz

In der Gesamtschau hat, wie oben erwähnt, Russland jegliche Glaubwürdigkeit in Sachen Medienarbeit und ‚Beweise‘ verloren.

Ob die hiesigen Medien glaubwürdiger sind? Spielt für mich keine Rolle… Ich spiel das russische Spiel nicht mit… Durch Desinformation und Herausstellen von Einzelfehlern als Beweis für allgemeine Unglaubwürdigkeit das Vertrauen in unsere Medien, Demokratien und Werte verlieren.

In diesem Sinne: Eine Idee habe ich nicht, wie man den aktuellen Irrweg der Zeitgeschichte lösen kann… aber Chemiewaffeneinsätze zu tolerieren ist in meinen absolut keine Lösung.

NACHTRAG:

Und gerade einen Link zur SZ gesehen, der zeigt, wie klein die Welt und verteilt doch die Verantwortung ist…

Neben Deutschland sind auch Firmen [welche Anlagen zur Produktion von Chemiewaffen] aus vielen anderen Ländern – etwa Indien, China, Libanon, Russland, Frankreich und den USA vertreten.

#Tatort #Mainz

Der #tatort geht eher zu den 4 Überraschungs-Eiern mit ungenügendem Inhalt. Leider auch etwas wenig ‚Mainz’… aber ok… ist auch keine Mainz-Doku, sondern ein Krimi.

Ein paar kleinere Fragen/Anmerkungen/Korinthen zu Mainz habe ich dennoch:

  • Wo war die Party? Kenn ich gar nicht! (Kann gar nicht sein!)
  • Die Linie 80, die vom Hbf über Gautor zum Brückenkopf fährt, gibt es so nicht. Und wenn man am Brückenkopf aussteigt, läuft man seltener wieder zurück nach Mainz.
  • Wo gibt es solche Bonzenhäuser in Mainz? (Gonsenheim?)
  • Fabrikgelände? Wo?

Tatort… heute aus Mainz

Für Mainzer eine vielleicht große Motivation heute auf ARD zu schalten:

Der heutige Tatort spielt in Mainz…

Für mich ist der Tatort wie ein Überraschungs-Ei. Auf 4 schlechte Tatort-Folgen folgt meist ein guter Tatort… man weiß nur nicht wann und erträgt die 4 Schlechten.

Mal schauen, was Mainz liefert…

Der Trojaner-Artikel

Wie kommt die Kirche eigentlich zu einem solchen staatlichen Einfluss, wie sie ihn aktuell in unserer Lande hat?

Am 23.05.1949 (leicht zu merken: Quersumme (23) = 5, Quersumme(1949) = 23) wurde das deutsche Grundgesetz, unser oberstes Gesetz, in Kraft Gesetz.

Unter den „Übergangs- und Schlussbestimmungen“ findet sich im Artikel 140 (zugehöriger Wiki-Artikel), folgend an reine temporär wirksame Übergangsbestimmungen ein Verweis auf die Weimarer Verfassung:

Sieht harmlos aus, ist aber nicht… Was kann denn schon Schwieriges in einer solchen Referenz stehen?

  1. Auf der einen Seite sehr sinnvolle Sachen, wie Religions- und Nichtreligionsfreiheit, Benachteiligungsverbot wegen Religion, etc…
  2. Es wird aber hier die Kirchensteuer manifestiert (WRV Art 137 (7)).
  3. Ebenso das Tanzverbot auf verfassungsrechtliche Grundlage gestellt (Art 139)
  4. und viele weitere Sonderprivilegien

Unter anderen ein schöner Satz, der sich dann durch einige Gesetze manifestiert (Art 137 (2)):

Was haben wir also nun?

Ein unscheinbarer Satz in dem langweiligsten Teil des Grundgesetz, welches auf die Weimarer Reichsverfassung verweist und den Kirchenträger eine gewisse rechtliche Autonomie gegenüber dem Staat ermöglicht und das Verfahren der Kirchensteuer auf Verfassungsrang legitimiert.

Da steht aber ‚innerhalb der Schranken’… Dazu aber ein schönes BVerfG-Urteil:

Bei der Anwendung des für alle geltenden Gesetzes durch die staatlichen Gerichte ist bei Ausgleich gegenläufiger Interessen aber dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Art. 4 Abs. 1 und 2 GG die korporative Religionsfreiheit vorbehaltlos gewährleistet und insofern dem Selbstbestimmungsrecht und dem Selbstverständnis der Religionsgesellschaften besonderes Gewicht zuzumessen ist.

BÄNG! Mit zig Referenzen auf die Weimarer Reichsverfassung, geltendes Verfassungsrecht.

Wie wirkt dies?

Ein wunderbarer Satz in einem Gesetz:

Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform. (BetrVG)

Oder in einem anderen Gesetz:

[Es] ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder durch Vereinigungen […] auch zulässig, wenn […]. (AGG)

Oder auch im Personalvertretungsgesetz…

Wir sprechen wir vom Betriebsverfassungsgesetz und allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz, die wohl wichtigen rechtlichen Errungenschaften der Zivilgesellschaft in Bezug auf Grund- und Arbeitnehmerrechte.

Der kirchliche Arbeitgeber ist der zweitgrößte Arbeitgeber neben dem öffentlichen Dienst und nahezu vogelfrei, wenn es um Nichtgewährleistung von Gewerkschafts-, Versammlungs-, Entfaltungs- und Glaubensfreiheit geht. Artikel 140 sei dank. Insgesamt sind 1,3 Millionen Arbeitnehmer dem kirchlichen Arbeitsrecht unterworfen (soviel zum Thema kein Religionsrecht in Deutschland). Auch im obigen BVerfG-Urteil werden Auszüge aus dem katholischen Canon rezitiert.

Das obige Urteil handelt von einem gekündigten Chefarzt, welcher zum zweiten mal geheiratet hat. Dies missfall der Kirche und es folgte die Kündigung, welche das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat.

In meinen Augen haben wir eine exzessive Ausweitung des vielleicht sinnvollen Artikel 140 über die vielen, vielen Jahren. Einen gewissen Schutz für die kirchlichen Grundinstanzen, wie Glaubensgemeinde, Pfarrerei, etc gegenüber dem Staat erscheint mir sinnvoll. Erweiterte Organisationen, wie kirchlichen Kindergärten (welche von der staatlichen Gemeinde finanziert werden), Schulen und Krankenhäuser sollen in meinen Augen das Privileg des Artikel 140 nicht genießen. Ähnlich dem zweiten amerikanischen Verfassungszusatz… Unter gewissen Umständen sinnvoll, aber exzessiv ausgelegt.

Ein Privileg wird ausgenutzt:

Ergo: Ein Überbleibsel aus der Paulskirche 1848 beschneidet das Arbeitsrecht für Millionen Arbeitgeber.

Das Tanzverbot beginnt…

Jahr für Jahr, pünktlich zu Ostern, wird mir wieder das Tanzverbot und seine Ausmaße bewusst und Jahr für Jahr propagiere ich dagegen. Wie auch dieses Jahr, nur diesmal ausführlicher.

Seit 4 Uhr heute in der früh beginnt nun die Verbotszeit.

Was bedeutet Tanzverbot in Hessen? 

Dazu gibt es natürlich ein Gesetz: Das hessische Feiertagsgesetz.

Es wird hier zwischen den Feiertagen und den stillen Tagen unterschieden. An ALLEN Feiertagen und weiteren Tagen ist Folgendes zwischen 4 Uhr und 12 Uhr verboten:

1. öffentliche Tanzveranstaltungen;
2. andere der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen, wenn nicht ein überwiegendes Interesse der Kunst, Wissenschaft, Volksbildung oder Politik vorliegt;
3. alle sonstigen Veranstaltungen sowie Aufzüge und Umzüge aller Art, wenn hierdurch der Gottesdienst unmittelbar gestört wird.

An den stillen Tagen (Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag) ist Folgendes verboten:

1. öffentliche Tanzveranstaltungen;
2. öffentliche sportliche Veranstaltungen gewerblicher Art;
3. öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel sowie Aufzüge und Umzüge aller Art, wenn sie nicht den diesen Feiertagen entsprechenden ernsten Charakter tragen;
4. alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, wenn sie nicht der Würdigung der Feiertage, der seelischen Erhebung oder einem überwiegenden Interesse der Kunst, Wissenschaft, Volksbildung oder Politik dienen.
Also an insgesamt 15 Tagen im Jahr ist die freie Entfaltung eingeschränkt. Oder in Gesetzesform:
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 des Grundgesetzes) wird für Versammlungen unter freiem Himmel nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, des § 8 Abs. 1 Nr. 3, des § 9 und des § 12 eingeschränkt.
Für die schriftliche Einschränkung des Artikel 2 hat wohl der Mut gefehlt.

Was denke ich über das Tanzverbot?
Ich lehne das Tanzverbot in seiner Gänze für alle Tage ab, da ich dieses als eine unverhältnismäßige und pauschale Einschränkung meiner Grundrechte empfinde.

Ich verstehe den Wunsch und das Bedürfnis Einiger, an den Tagen im Jahr inne zu halten und zu gedenken. Das Tanzverbot unterstützt dieses in meinen Augen nicht, durch Feiern wird das Gedenken nicht gestört. Gewisse Orte müssen jedoch an den stillen Tagen für Veranstaltungen tabu sein um das Gedenken der Gedenkwilligen nicht zu stören!

Weiterhin halte ich es nicht für angebracht, dass von staatlicher und gesellschaftlicher Seite mir vorgeschrieben wird, ob und wann ich inne halte. Selbst in Rom finden an Karfreitag Feiern statt… Also ein typisch deutsche Verquickung zwischen staatlichem Wesen und kirchlicher Deutungshoheit. Dazu aber in Kürze mehr… Ich werde in der Zeit des Tanzverbots einige Beispiele zu dieser Verquickung bringen.

Was anderes sind natürlich schreckliche Ereignisse in unserem Land oder der Welt. Aber auch da möchte ich selbst entscheiden, ob mich das Ereignis trifft und/oder ich aus Anstand jetzt nicht die Party des Jahres öffentlich zelebriere.

Aber, aber, du kannst ja mal einen Tag auf das Tanzen/Feiern verzichten?

Ich denke, dass das ob und das wann meine persönliche Sache ist und nicht zu begründen ist. Ich möchte niemanden vorschreiben, wie er wann emotional in oder aus sich kehren soll.

Zweitens sind nicht nur Tanzveranstaltungen betroffen, sondern auch Kerbeveranstaltungen und Messen, wie die Frankfurter Dibbemess oder Mainzer Frühlings Markt. Jeder hat frei und es erscheint mir sehr befremdlich, wenn ich an diesem Tage einem Jesus mit meinen Kindern gedenken solle…

Weiterhin sind gerade die Osterfeiertage die Tage an denen komplette Gesellschaftsschichten, Freunde, Verwandte und Bekannte frei haben und tendenziell mehr in der Heimat sind. Der ideale Zeitpunkt sich zu treffen und was zu erleben… Leider eingeschränkt.

Im Weiteren reden wir nicht von einem Tag, sondern wie schon erwähnt 15 Tage in Hessen, 9 Tage in Rheinland-Pfalz. Davon mehrere Tage am Stück an Ostern (Donnerstag bis Sonntag morgen)… Der Zeit an der man frei hat.

Abgesehen davon fordere ich kein Tanz auf dem Altar oder Tanz auf dem Kirchengelände, sondern normale, ausgelassene Abend- und Nachtveranstaltungen. Ich schade hierzu keinem… Höchstens die Gedankenwelt Mancher… aber dazu fehlt mir einfach die Überzeugung.

Und eine verhältnismäßige Umsetzung wäre ein Definition von Zonen in denen sich die ‚Ungläubigen‘ auf ihre Weise entfalten können und nicht gestört werden und auf der anderen Seite, dass in den ’stillen Zonen‘ in der Nähe von Kirchen, Messen (gerne auch Öffentliche), Gedenkstätten und Friedhöfen, absolutes Veranstaltungsverbot im Sinne des Gesetzes herrscht. Hier ist dann eine gegenseitige Störung ausgeschlossen.

Dann verzichte doch auf die Feiertage, wenn du die Religion nicht respektierst…

Heißt im Umkehrschluss, dass Nichtgläubige, Ablehnende oder Andersgläubige ebenfalls diese Feiertage nicht in Anspruch nehmen sollten. In meinen Augen gibt es ein wohltariertes Verhältnis zwischen Feiertagen und Arbeitstagen (~10 an der Zahl). Da ich sowieso für eine absolute Säkularisierung des Staates bin, könnte man in meinen Augen die Feiertage auf nationale Ereignisse verschieben. Wichtig ist, dass ganze Gruppen frei haben und nicht jeder individuell Urlaub nehmen muss. Ich möchte die Zeit gemeinsam mit meinen Mitmenschen verbringen.

Und dass die Zahl der Feiertage willkürlich ist, sieht man an der Abschaffung des Buß- und Bettags… oder der Erlaubnis des verkaufsoffenen Sonntags (welchen ich wegen des Arbeitnehmerschutzes ablehne).

Mögliche Tage wären:

  • Fastnacht/Karneval – Die Austreibung des Winters
  • 23.04. Tag des deutschen Bieres (ok, ok, mehr Ernsthaftigkeit bitte)
  • 23.05. Verkündung des Grundgesetzes
  • 09.11. der „Schicksalstag der Deutschen“
  • Ein Dankestag an alle Einsatzkräfte (ähnlich dem amerikanischen Veteran’s Day)
  • Tag der Arbeit (sei es der 01.05.)
  • etc…

Ein Säkularisierung ist möglich. Ich befürworte jedoch diese auf die Feiertage des kirchlichen Kalenders zu legen, allerdings ohne kirchliche Ausstrahlung.

Ergo: Wenn obige Aussage die Bedingung ist, können wir gerne die Feiertage auf säkulare Ereignisse verschieben. Wer dann zu Ostern gedenken möchte, kann gerne Urlaub nehmen. Erscheint mir aber wenig zielführend.

Meine Hoffnung

In spätestens 20 Jahren ist das Tanzverbot in seiner momentanen Schärfe abgeschafft. Die ersten Auflösungserscheinungen im Sinne von Urteilen gibt es schon und es wird in meinen Augen in den Jahren weiter gehen.

Die Säkularisierung der Gesellschaft schreitet voran und damit auch die Akzeptanz der individuellen und unbedingten Einschränkung.

Ich halte das aktuelle Tanzverbot gerade noch so für verfassungsmäßig, erwarte aber, dass dieses durch nachfolgende Landesregierungen von Bundesland zu Bundesland abgeschafft wird.

Als Beispiel, ein kleiner Schritt 2015 in Baden-Württemberg:

Oder Bayern: „Am 2. Juli 2013 jedoch beschloss der Bayerische Landtag, das Feiertagsgesetz zu ändern und dadurch das Tanzverbot zu lockern, sodass der Schutz der stillen Tage grundsätzlich erst ab 2 Uhr beginnt, an Karfreitag und Karsamstag bleibt das ganztägige Tanzverbot ab 0 Uhr aber erhalten. “

Kannst du keine Rücksicht nehmen? 

Rücksicht zu denjenigen zu nehmen, die ein Problem damit haben, sich vorzustellen, wie ich an Karfreitag tanze, Bier trinke oder mit meinen Kindern auf der Kerb Zuckerwatte essen… Da fällt mir die Rücksicht sehr schwer.

Ich werde reell in meinem Handeln eingeschränkt, andere würden nur in ihrer Vorstellungskraft eingeschränkt werden.