MAEDN

Aus wichtigen Gründen habe ich ein tolles Weihnachtsprojekt:

Aus wieviel Runden besteht eine typische Mensch-Ärgere-Dich-Nicht Runde?
Kann die Spielstrategie die Siegchancen verändern?
Verzögert das sichere Häuschen (graues Feld) das Spiel oder beschleunigt es?

Daher möchte ich bis zum neuen Jahr einen Mensch-Ärgere-Dich-Nicht Simulator schreiben, der vollautomatisiert das Spiel durchrechnet.

Das ganze ist als OpenSource verfügbar: http://github.com/mbrenn und in .Net Core kompilierbar (damit auch Windows, Linux und Mac OS X)

Aktueller Schritt:
– Figuren verlassen das Haus.

Mensch ärgere dich nicht

Nur echt nur Zwang zu werfen und Prellbock der letzten Figur auf dem Startfeld. Leider hier mit sicherem Haus auf dem dritten Feld, aber hat das Spiel etwas entspannt und beschleunigt. Mich hat es überrascht, wie lange eine Runde mit vier Spielern dauert. Knapp 90 Minuten und mit mir als siegreiche Figur.

Tschakka. In diesem Sinne eine fröhliche Woche und lasst uns nicht ärgern, auch wenn es doch manchmal Spaß macht… Zumindest mir.

Palm-Öl und die Werbung

Geht momentan schwer durch die viralen Kanäle… Ein eindrucksvolles Video. 

Feuer…

Nach einem schönen Martinsumzug ein schönes Martinsfeuer… Aber nicht Sinn des Beitrags. Ich mag einfach nur Feuer zeigen…

Einmal Belichtungszeit 0,4 Sekunden… 

Einmal Belichtungszeit 0,00025 Sekunden (1/4000 s)

In diesem Sinne… Heute Abend Polizeiruf 110 und dann ist wieder eine Woche um. 

Rock am Ring…

Nach langen Wochen bin ich bei der Foto-Aufbereitung mittlerweile bei Rock am Ring diesen Jahres angekommen und möchte sie euch nicht vorenthalten… Neben viel Musik, viel Bier und viel Fleisch gab es in dem Kontext auch viel Freude! Es und wir waren großartig. 

Aus dem Riesenrad wurde übrigens das vorletzte Bild gemacht. Ein Erlebnis, is das man eigentlich (das böse Wort ‚eigentlich‘) die 5 EUR für die Fahrt investieren sollte. 

Der Bollerwagen

Zwar schon seit einiger Zeit zusammengebaut, aber nun auch mit Foto.

Am Mittwoch geht es los Richtung Rock am Ring und der Wagen muss nur noch etwas entscheppert werden…

Ich freu mich drauf.

Und nicht vergessen: Die Würde des [eines jeden] Menschen ist unantastbar.

Der Trojaner-Artikel

Wie kommt die Kirche eigentlich zu einem solchen staatlichen Einfluss, wie sie ihn aktuell in unserer Lande hat?

Am 23.05.1949 (leicht zu merken: Quersumme (23) = 5, Quersumme(1949) = 23) wurde das deutsche Grundgesetz, unser oberstes Gesetz, in Kraft Gesetz.

Unter den „Übergangs- und Schlussbestimmungen“ findet sich im Artikel 140 (zugehöriger Wiki-Artikel), folgend an reine temporär wirksame Übergangsbestimmungen ein Verweis auf die Weimarer Verfassung:

Sieht harmlos aus, ist aber nicht… Was kann denn schon Schwieriges in einer solchen Referenz stehen?

  1. Auf der einen Seite sehr sinnvolle Sachen, wie Religions- und Nichtreligionsfreiheit, Benachteiligungsverbot wegen Religion, etc…
  2. Es wird aber hier die Kirchensteuer manifestiert (WRV Art 137 (7)).
  3. Ebenso das Tanzverbot auf verfassungsrechtliche Grundlage gestellt (Art 139)
  4. und viele weitere Sonderprivilegien

Unter anderen ein schöner Satz, der sich dann durch einige Gesetze manifestiert (Art 137 (2)):

Was haben wir also nun?

Ein unscheinbarer Satz in dem langweiligsten Teil des Grundgesetz, welches auf die Weimarer Reichsverfassung verweist und den Kirchenträger eine gewisse rechtliche Autonomie gegenüber dem Staat ermöglicht und das Verfahren der Kirchensteuer auf Verfassungsrang legitimiert.

Da steht aber ‚innerhalb der Schranken’… Dazu aber ein schönes BVerfG-Urteil:

Bei der Anwendung des für alle geltenden Gesetzes durch die staatlichen Gerichte ist bei Ausgleich gegenläufiger Interessen aber dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Art. 4 Abs. 1 und 2 GG die korporative Religionsfreiheit vorbehaltlos gewährleistet und insofern dem Selbstbestimmungsrecht und dem Selbstverständnis der Religionsgesellschaften besonderes Gewicht zuzumessen ist.

BÄNG! Mit zig Referenzen auf die Weimarer Reichsverfassung, geltendes Verfassungsrecht.

Wie wirkt dies?

Ein wunderbarer Satz in einem Gesetz:

Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform. (BetrVG)

Oder in einem anderen Gesetz:

[Es] ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder durch Vereinigungen […] auch zulässig, wenn […]. (AGG)

Oder auch im Personalvertretungsgesetz…

Wir sprechen wir vom Betriebsverfassungsgesetz und allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz, die wohl wichtigen rechtlichen Errungenschaften der Zivilgesellschaft in Bezug auf Grund- und Arbeitnehmerrechte.

Der kirchliche Arbeitgeber ist der zweitgrößte Arbeitgeber neben dem öffentlichen Dienst und nahezu vogelfrei, wenn es um Nichtgewährleistung von Gewerkschafts-, Versammlungs-, Entfaltungs- und Glaubensfreiheit geht. Artikel 140 sei dank. Insgesamt sind 1,3 Millionen Arbeitnehmer dem kirchlichen Arbeitsrecht unterworfen (soviel zum Thema kein Religionsrecht in Deutschland). Auch im obigen BVerfG-Urteil werden Auszüge aus dem katholischen Canon rezitiert.

Das obige Urteil handelt von einem gekündigten Chefarzt, welcher zum zweiten mal geheiratet hat. Dies missfall der Kirche und es folgte die Kündigung, welche das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat.

In meinen Augen haben wir eine exzessive Ausweitung des vielleicht sinnvollen Artikel 140 über die vielen, vielen Jahren. Einen gewissen Schutz für die kirchlichen Grundinstanzen, wie Glaubensgemeinde, Pfarrerei, etc gegenüber dem Staat erscheint mir sinnvoll. Erweiterte Organisationen, wie kirchlichen Kindergärten (welche von der staatlichen Gemeinde finanziert werden), Schulen und Krankenhäuser sollen in meinen Augen das Privileg des Artikel 140 nicht genießen. Ähnlich dem zweiten amerikanischen Verfassungszusatz… Unter gewissen Umständen sinnvoll, aber exzessiv ausgelegt.

Ein Privileg wird ausgenutzt:

Ergo: Ein Überbleibsel aus der Paulskirche 1848 beschneidet das Arbeitsrecht für Millionen Arbeitgeber.