30 Millionen an die kath. Bistümer…

Auf der Suche nach dem Anteil der staatlichen Subventionen an die kirchlich getragenen Grundschulen habe ich keine transparente Antwort gefunden.

Allerdings folgenden Ausschnitt aus dem Haushaltsplan:

https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Finanzen/Landeshaushalt/Haushalt_2017_2018/Landeshaushaltsgesetz/EP_15.pdf

Man beachte die Rechtsgrundlagen:

  • Preußisches Konkordat vom 14.6.1929 (ges. Slg.S. 152)
  • Franz. Konkordat vom 15.7.1801,
  • Fundationsinstrumente des Großherzogs von Hessen vom 26.8.1820 und 12.10.1829,
  • Bayerisches Konkordat vom 29.3.1924 (GVBl. 1925 S. 53),
  • Feststehende Bezüge auf Grund des französischen Konkordats vom 15.7.1801 (sog. napoleonische Staatsgehälter),

Das Land Rheinland-Pfalz und damit ist über 200 Jahre alte Konkordate gefesselt und wir zahlen fleißig neben der Kirchensteuer (aus der man wenigstens austreten kann) zusätzlich noch mind. 30 Millionen EUR direkt aus dem allgemeinen Steuertopf (wenigstens nur 0,1% des Landeshaushalts im Bereich des Ministeriums für Kultur, Weiterbildung und Wissenschaft).

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